Tätigkeitsgebiete

Hier können Sie sich über die Rechtsgebiete informieren, in denen die CASIS Rechtsanwaltsgesellschaft für Sie tätig wird.

Wir

  • vertreten in diesen Beziehungen gern Ihre Interessen (Interessenvertretung),
  • helfen Ihnen, bei der Erfüllung bestehender oder anstehender Anforderungen eine individuell-effiziente Lösung zu erzielen (Umsetzungs- und Optimierungsberatung),
  • führen Schulungen für Mitarbeiter oder Geschäftsleiter von Instituten oder deren Geschäftspartnern durch (Fortbildung),
  • unterrichten Mandanten über Neuerungen in den für sie relevanten Vorgaben und Regelungen (Monitoring).

 

Wir

  • helfen Ihnen, die Compliance-Anforderungen zu erfüllen,
  • zeigen Ihnen, wo die einzelnen Vorschriften zu finden sind und
  • wie Sie diese in Ihrem speziellen Fall anwenden müssen.

Neben der Beratung im Bankenaufsichtsrecht bieten wir auch Schulungen für Mitarbeiter, Vorstände und Aufsichtsräte an.
Kontaktieren Sie uns gern für entsprechende Anfragen!

 

Datenschutz

Wir

  • beantworten z. B. spezielle Fragen zum Datenschutz oder zur (sicheren) Datenverarbeitung,
  • überprüfen Verträge zur Auftragsverarbeitung mit Drittanbietern auf mögliche, bußgeldbewährte Verstöße,
  • stellen externe Datenschutzbeauftragte,
  • begleiten unsere Mandanten weiterhin bei der Umsetzung der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und den damit verbundenen Änderungen für die IT und IT-Konzepte. Aufgrund der erweiterten technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM), erweiterten Dokumentationspflichten und erweiterten Ansprüchen der Betroffenen (z. B. materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüchen) dauert der Umsetzungsprozess an. Auch Mitarbeiter-Schulungen zu den neuen Rechtsgrundlagen und Prozessen führen wir durch.Sprechen Sie uns an, damit Sie und Ihr Institut alle relevanten Änderungen auch nach dem 25. Mai 2018 befolgen können.

 

Geldwäsche

Mit der 4. Änderung der Geldwäsche-Richtlinie kommen vielfältige Änderungen in punkto Geldwäsche auf die Unternehmen zu. Zwar mag die Identifizierung des wirtschaftlich Berechtigten durch Einrichten des Transparenzregisters (www.transparenzregister.de) leichter scheinen, allerdings müssen nun alle in § 2 GWG genannten Verpflichteten eine Risiko-Analyse ihrer Kunden(-daten) durchführen und ab einer bestimmten Unternehmensgröße einen Geldwäschebeauftragten bestellen sowie interne Sicherungsmaßnahmen einrichten.

Die BaFin hat für Banken und Finanzdienstleister darüber hinaus festgelegt, dass der Jahresabschlussprüfer über den konkreten Umsetzungsstand des neuen GwG berichten muss. Die fünfjährige Speicherfrist gemäß § 8 GWG geht regelmäßig dem Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten gem. Art. 17 Abs. 4 EU-DSGVO vor.

 

Die finanziellen Hilfe betreffen z. B. von Krankheit betroffene Arbeitnehmer, um sie (wieder) einzugliedern (BEM), Erleichterungen bei der Entgeltfortzahlung für KMU oder in Zeiten von wirtschaftlichen Krisen, wie aktuell der Corona-Krise, Kurzarbeitergeld-Regelungen.

Wir

  • beraten und vertreten Sie und
  • helfen bei der Antragstellung von Arbeitsförderungmaßnahmen, Kurzarbeitergeld, BEM u. v. a. Maßnahmen.

Mediation im Unternehmensinteresse


1. Konflikte im Betrieb – Folgen schwelender Konflikte

Konflikte gibt es in jedem Betrieb. Die Frage, wie mit ihnen umgegangen wird, kann zukunftsentscheidend für ein Unternehmen sein. Denn schwelende Konflikte zwischen Mitarbeitern bzw. Mitarbeitern oder Vorgesetzten führen zu

  • Minderleistung der betroffenen Mitarbeiter,
  • häufigeren Krankmeldungen,
  • innerer Kündigung der Mitarbeiter oder vermehrt tatsächlichen Kündigungen,
  • arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Laut Gallup-Studie sind nur ca. 15 Prozent der Mitarbeiter so überzeugt von Ihrem Unternehmen, dass sie es aktiv fördern. Ein geringer Prozentsatz schädigt das eigene Unternehmen aktiv und der größte Anteil der Mitarbeiter steht dem eigenen Unternehmen indifferent gegenüber.
Durch das Lösen von Konflikten durch Mediation können Sie als Unternehmen dieses Faktum steuern und erreichen mithilfe der Mediation, dass die Mitarbeiter Vertrauen in ihr Unternehmen haben und sich aktiv für das Unternehmen einsetzen.


2. Fachkräftemangel, Konflikte und Mediation

Der zur Zeit herrschende Fachkräftemangel wird sich durch den demografischen Wandel noch verstärken. Arbeitnehmer können sich zukünftig ihren Arbeitsplatz aussuchen und Arbeitgeberwechsel werden in den Generationen Y und Z nicht gescheut. Weil schwelende Konflikte zu innerer bzw. tatsächlicher Kündigung führen könnten, sollten Konflikte in Zeiten des Fachkräftemangels zeitnah gelöst werden. Dies

  • führt dazu,dass Mitarbeiter zufriedener sind,
  • führt dazu, dass Mitarbeiter lieber bleiben als gehen,
  • verbessert das Betriebsklima,
  • verhindert Gerichts- und Anwaltskosten durch Gerichtsverfahren.

Neben mitarbeiter-motivierenden Maßnahmen wie Weihnachtsgeld, Boni, mehr Urlaubstagen oder Gleitzeitregelungen, Sportangeboten etc. trägt ein gelöster Konflikt effizient zur Mitarbeiterbindung bei.


3. Grundsätze und Vorteile der Mediation

Grundsätze der Mediation führen zu einvernehmlichen Konfliktlösungen durch die Konfliktbeteiligten selbst – auch, wenn diese jahrelang „verfeindet“ waren, schlecht zusammengearbeitet oder den Betriebsfrieden gestört haben. Möglich wird dies nur, weil

  • der/die Mediator/in die Beteiligten als die Konfliktexperten anerkennt,
  • das Verfahren vertraulich abläuft und keine Informationen nach außen getragen werden (keine Gerüchteküche, keine Allianzen mit Außenstehenden, keine öffentlichen Gerichtsprozesse),
  • die Konfliktbeteiligten selbst erarbeiten, wie mit den hinter den Konflikthandlungen liegenden Interessen künftig umgegangen wird (z. B. schnelleres Zuarbeiten, Nicht-Vergessen von Abmachungen etc.),
  • eine selbst erarbeitete Lösung eine höhere Akzeptanz genießt als eine „verordnete“ Lösung.

4. Mediation – Anwendungsfälle im Betrieb – Welcher Mediator ist der Richtige?

Mediation kann grundsätzlich in Betrieben jeglicher Größe und bei jeglichen Konflikten zum Einsatz kommen. Ideal ist es, wenn keine Betriebsratsmitglieder oder „Personaler“ durch die Mediation führen. Denn

  • Betriebsratsmitglieder/Personaler werden oft unbewusst als nicht neutral empfunden.
  • Betriebsratsmitglieder/Personaler haben es schwerer, Vertrauen aufzubauen.
  • der externe Mediator ist unvoreingenommen gegenüber dem betrieblichen Klima und/oder den Beteiligten.
  • der externe Mediator ist verschwiegen und trägt nichts zurück in den Betrieb.

All dies trägt zur höheren Akzeptanz des Mediators und des Verfahrens und damit zum Erfolg der Mediation bei.


5. Mediation oder gerichtliches Verfahren? – Dauer, Kosten, Öffentlichkeit

Die Folgen eines Arbeitsgerichtsprozesses und die Kosten umfassen:

  • Abstellen eines Mitarbeiters zur Auf-/Vorbereitung des Verfahrens durch einen Anwalt,
  • Anwaltskosten in Abhängigkeit von Instanzen und Gehalt des Mitarbeiters,
  • Abfindung an alten Mitarbeiter bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Prozess,
  • Kosten für Nichtbesetzung der alten Stelle,
  • Kosten für Neueinstellung (Werbung, Einarbeitung),
  • Vertrauensschäden in der Mitarbeiterschaft (durch Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens).

6. Zu den Folgen der Mediation und ihren Kosten
  • Mediation ist zeitlich unabhängig von gerichtlichen Fristen, richterlichen Beschlüssen und Instanzen.
  • Mediation ist ad hoc möglich.
  • Mediation ist schnell: Sie investieren zwischen 2 und 16 Stunden für Ihr Unternehmen in Abhängigkeit vom Eskalationsgrad und der Dauer des Konflikts.
  • Die Kosten für die Mediation sind kalkulier- und überschaubar.
  • Es entstehen keine Vertrauens- oder Imageschäden, da Mediation unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet.
  • Durch Mediation geschieht Mitarbeiterbindung statt Auflösung des Arbeitsverhältnisses.

Mit Mediation gewinnen Sie: zufriedene Mitarbeiter, erhöhte Arbeitsleistung, geringere Kosten – in Zeiten des Fachkräftemangels eine echte Alternative!

 

Konfliktmanagement-Systeme

Eine Möglichkeit, Konflikte frühzeitig zu erkennen und präventiv zu bearbeiten, bietet die Implementierung einesKonfliktmanagement-Systems, bei dem ein niedrigschwelliges Angebot allen ermöglicht, Konflikte rechtzeitig und selbst einer Lösung zuzuführen. Bei der Implementierung eines solchen Systems bieten wir Ihnen Beratungs- und Unterstützungsleistungen an.

 

Unser Angebot

Die Mediatoren der CASIS Rechtsanwaltsgesellschaft sind ad hoc für Sie verfügbar und bieten Ihnen:

  • Mediationen zwischen Mitarbeitern.
  • hierarchieübergreifende Mediationen durch systemische Mediation zwischen Mitarbeitern sowie zwischen Mitarbeitern und Abteilungs-/Bereichsleitern,
  • Beratung und Unterstützung bei der Implementierung von Konfliktmanagement-Systemen,
  • auf Anfrage Schulungen zu den Themen ‚Mediation‘ und ‚Implementierung von Konfliktmanagement-Systemen‘.