Hintergrund:
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat auf Basis der supranationalen Risikoanalysen der EU-Kommission und der ersten Nationalen Risikoanalyse die gewonnenen Erkenntnisse über die spezifischen Risiken für Deutschland in einem Strategiepapier zusammengetragen, welches das System zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (GW/TF) verbessern soll.
In elf Strategieschritten zum Ziel:
Das 23-seitige Papier umfasst elf Strategieschritte, die wir Ihnen nachfolgend schlagwortartig vorstellen. Um den Erfahrungsaustausch und den Informationsabgleich zu fördern und damit das Erkennen von Mustern und Typologien im Bereich GW/TF zu erleichtern, wird in folgenden Bereichen besonderer Wert auf Vernetzung gelegt:
- auf Bundesebene
- zwischen Bund und Ländern
- zwischen verschiedenen Behörden(-ebenen)
- zwischen Privatsektor und Behörden
1. Schritt: Ein ganzheitlicher Ansatz
- Einrichtung eines „ressortübergreifenden Steuerungskreises zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung“ (RÜST GW/TF) im Juni 2019 zum verstetigten Abstimmungs- und Priorisierungsprozess auf horizontaler Ebene
2. Schritt: Risikobasierte Schwerpunktsetzung
- Weiterentwicklung der risikobasierten Geldwäscheaufsicht (vgl. Nationale Risikoanalyse)
- Ständiger Austausch zwischen BaFin und Zentralbank sowie anderen europäischen Aufsichtsbehörden
- Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise (AuA) der BaFin für den Banken- und Versicherungssektor (2020)
- Eckpunktepapier der Financial Intelligence Unit (FIU) zu Risikoschwerpunkten im Verdachtsmeldewesen
3. Schritt: Weiterentwicklung der FIU-Strukturen
- Weitere Erkennung von Risikotrends und -mustern für die risikoorientierte Bekämpfung von GW/TF
- Automatisierter Datenabgleich mit dem polizeilichen Informationsverbund, Zugriff auf Zentrales Staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister und Abstimmung mit den Ländern
- Analyse der Finanzflüsse und Stärkung der Sicherung von Vermögenswerten durch den Wirtschaftsprüfdienst (WPD) und die Verfahrensintegrierte Vermögensabschöpfung (VIVA) als Zentralstelle
- Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe (GFG) von Polizei und Zollkriminalamt (ZKA)
- Anti Financial Crime Alliance (AFCA) – Strategischer Informationsaustausch zwischen Verpflichteten des Privatsektors und Behörden
4. Schritt: Risikobasierte Aufsicht
- Ausbau der risikobasierten Prüfungsdichte (insbesondere im Bereich der Versicherungen, KVGen und Finanztransfergeschäfte)
5. Schritt: Zusammenarbeit mit den Ländern
- Strukturelle Zusammenarbeit von Bund und Ländern (gesamtstaatlicher Ansatz zur Bekämpfung der GW/TF)
- Regelmäßige Treffen der Länderaufsichtsbehörden des Nicht-Finanzsektors mit Bundesebene
- „Best-Practice-Austausch“ der FIU zur Vernetzung der Aufsichtsbehörden der Länder (insbesondere Nicht-Finanzsektor)
- Sensibilisierung des Nicht-Finanzsektors
- Verstärkung des Bewusstseins für internationale Leitlinien und Standards (Verpflichtete und Aufsichtsbehörden)
- Normative Maßnahmen im Rahmen der GwG-Novelle Ende 2019
6. Schritt: Neue Technologien
- Weitere Ausstattung der BaFin mit weiteren Ressourcen für die fortschreitende Digitalisierung
- Ausbau der Kenntnisse des BKA bzgl. „digitaler Finanzermittlung“ und Umgang mit „Big Data“ (digitalem Bereich von Kryptowährungen großer Tech-Unternehmen, Umtauschplattformen oder Wallet-Providern)
- Gründung der behördenübergreifenden Arbeitsgruppe „Digitalisierung der Geldwäscheprävention“ durch die BaFin
7. Schritt: Strafverfolgung
- Seit 2017: bei Verurteilung auch Abschöpfung von Vermögen möglich, das durch andere als die abgeurteilten Taten oder für sie erlangt worden ist
- Gewährleistung der effektiven Strafverfolgung durch weitere Steigerung und Prüfung vermögenssichernder Maßnahmen
- Prüfung, ob weiterer Ressourcenbedarf bei Polizei und Justiz besteht – mit dem Ziel der Stärkung des verfahrensintegrierten Ansatzes
- Personelle und ausstattungsbezogene Stärkung der GFG, des WPD und der VIVA im Clearing und Strafverfolgungsbereich (durch z. B. IT-Analysetools)
- Aufnahme weiterer Vortaten sowie Erweiterung des Transparenzregisters um Suchmöglichkeiten
- Erhöhung der personellen Ressourcen von Gerichten und Staatsanwaltschaften um 2.000 Stellen bis 2021
8. Schritt: Bekämpfung der Finanzierung terroristischer Organisationen
- Intensivierung nationaler und internationaler Zusammenarbeit
- Ausbau Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) für den Bereich des islamistisch motivierten Terrorismus und Gemeinsames Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) für sonstige extremistische und terroristische Phänomenbereiche
- Unterstützung einschlägiger Projekte zur Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und Erarbeitung einer eigenständigen sektoralen Risikoanalyse mit Blick auf Non-Profit-Gesellschaften (NPOs)
9. Schritt: Finanzsanktionen
- Überprüfung behördlicher Zuständigkeiten sowie vorhandener Kenntnisse und Sensibilisierungen bzgl. der Einhaltung von Finanzsanktionen bei Behörden
10. Schritt: Europäischer Rahmen
- Verbesserung des Informationsaustauschs und der Zusammenarbeit von GW-Aufsichtsbehörden verschiedener Mitgliedstaaten auf EU-Ebene
11. Schritt: Ausbau internationalen Engagements
- Engagement im Rahmen der Vereinten Nationen, der OSZE, des Europarats und auf Ebene von G7 und G20
- Unterstützung der Counter ISIS Finance Group (CIFG), der Anti-IS-Koalition, des Global Counter Terrorism Forums und der bilateralen Terrorismuskonsultationen
- Übernahme internationaler Aufgaben durch das „Kompetenzzentrum Geldwäsche“ des BKA bei EMPACT-Projekten und die FIU im Rahmen der Egmont Group (weltweiter Zusammenschluss von 164 FIUs)