Corona – Aktuelle Maßnahmen und Möglichkeiten für Sie als Unternehmer

Wie können wir Ihnen helfen?

Für Ihre rechtlichen Fragen rund um die Corona-Krise steht Ihnen Herr Stefan Beiersdorfer unter s.beiersdorfer(at)casis-ra.de zur Verfügung. weitere Tätigkeitsgebiete


Die Corona-Pandemie stellt weiterhin nicht nur jeden Einzelnen, sondern auch Unternehmen in Deutschland und dem Rest der Welt vor eine noch nie dagewesene Herausforderung.

Unternehmer müssen gleichzeitig den Wertschöpfungsprozess möglichst aufrechterhalten und dafür Sorge tragen, die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, der Kunden und deren Familien zu schützen.

Wir möchten Ihnen im Folgenden einen Überblick über die wichtigsten Hilfen durch die Bundesregierung geben. Als CASIS Unternehmensgruppe stehen wir Ihnen bei Fragen, Anträgen oder Unsicherheiten zur aktuellen wirtschaftlichen Lage und den folgenden Punkten gerne zur Seite.

Hinweis:
Aufgrund der Volatilität der Informationslage erhebt diese Übersicht keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Beratung. Informationsstand ist der 27. Januar 2021.


Novemberhilfe & Dezemberhilfe

Die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie führen in einigen Branchen zu angeordneten Schließungen. Viele Unternehmen und Selbständige sind dadurch direkt oder indirekt betroffen und haben Umsatzeinbußen. Die Bundesregierung unterstützt deshalb alle direkt und indirekt Betroffenen mit einer „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannten November- bzw. Dezemberhilfe. Betroffene erhalten nach einem Antrag in digitaler Form schnell und unbürokratisch Zuschüsse. Diese Zuschüsse betragen 75 Prozent des jeweiligen durchschnittlichen Umsatzes im November sowie im Dezember 2019 (tageweise anteilig für die Dauer der Corona-bedingten Schließungen).

Anträge auf November- und Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.


Überbrückungshilfe II

Die Überbrückungshilfe ist eine Hilfe durch Bund und Länder, die finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständige Unternehmen, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bietet. Durch sie sollen Umsatzrückgänge während der Corona-Krise aufgefangen werden. Antrags- und förderberechtigt sind Unternehmen, die einen bestimmten Umsatzeinbruch im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten haben.

Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können bis zum 31. März 2021 gestellt werden.


Überbrückungshilfe III

Die Überbrückungshilfe III bietet einige Erleichterungen bei der Antragsstellung und umfasst die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021. Die Abschlagszahlungen und die Antragstellung starten im Februar 2021. Die regulären Auszahlungen starten im März 2021.


Neustarthilfe für Soloselbständige

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III können Soloselbständige, die nur geringe Fixkosten haben, eine einmalige Betriebskostenpauschale erhalten. Bei der Ermittlung der Höhe werden die Umsatzrückgänge in der Zeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 mit einem siebenmonatigen Referenzumsatz aus 2019 verglichen.

Die Anträge für die Überbrückungshilfe müssen in elektronischer Form durch einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater/innen oder Wirtschaftsprüfer/innen) gestellt werden. Wir beraten Sie gerne zu den für Sie in Frage kommenden staatlichen Hilfen und übernehmen für Sie auch die Beantragung in elektronischer Form. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit der CASIS Steuerberatung unter 0431/98 28 03 30 oder info@casis-stb.de auf. Wir helfen Ihnen kurzfristig weiter.