Die Corona-Pandemie stellt unsere Wirtschaft zurzeit auf eine harte Probe. Selbstständige, Kleinstunternehmen und auch der Mittelstand, welcher immerhin über 99 % aller Unternehmen in Deutschland ausmacht, sind stark von der Krise betroffen.
Die Bundesregierung hat am 13. März 2020 ein umfassendes Maßnahmenpaket zum Schutz der Wirtschaft beschlossen, auf das kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zurückgreifen und Hilfe durch folgenden Maßnahmen erhalten können:
Kurzarbeit
Die Bundesregierung hat rückwirkend zum 1. März 2020 einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG) beschlossen. Mit Beschluss der Regierungskoalition vom 22. April 2020 erhalten Beschäftigte in Corona-bedingter Kurzarbeit zudem jetzt mehr Geld, wenn eine bestimmte Bezugsdauer überschritten wird. Ab dem 4. Monat des KUG-Bezugs steigt das KUG von 60 % (bzw. 67 % für Haushalte mit Kindern) auf 70 % des entgangenen pauschalierten Nettolohns (77 % für Haushalte mit Kindern) an. Ab dem 7. Bezugsmonat, steigt das KUG auf 80 % des entgangenen pauschalierten Nettolohns (bzw. 87 % für Haushalte mit Kindern) an.
Die genannten Erleichterungen gelten zunächst befristet bis zum 31.12.2020.
Die Beantragung erfolgt (auch online) bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit.
Steuererleichterungen
Auf Antrag beim zuständigen Finanzamt können folgende Erleichterungen gewährt werden:
- Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer.
- Stundung von Steuerzahlungen, wenn die Zahlungsunfähigkeit auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist.
- Erlass von Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschlägen.
- Neu: KMUs dürfen erwartete Verluste mit bereits für 2019 geleisteten Steuer-Vorauszahlungen verrechnen.
KfW-Sonderprogramme
Neben dem ERP-Gründerkredit und dem Unternehmerkredit, steht kleineren und mittelständischen Unternehmen mit mehr als zehn Mitarbeitern seit dem 9. April 2020 der sog. KfW-Schnellkredit zur Verfügung. Durch ihn können KMU zügig und ohne weitere Kreditrisikoprüfung ein Darlehen erhalten. Das Kreditvolumen beläuft sich auf max. 800.000 Euro für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern und max. 500.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern. Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
Bürgschaften
- Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbanken wird verdoppelt auf 2,5 Mio. Euro. Bürgschaftsentscheidungen können beschleunigt werden.
- Das Großbürgschaftsprogramm für schwache Regionen wird überregional geöffnet.
Landeshilfen
Neben den bundesweiten Hilfen, gibt es auch auf Landesebene weitreichende finanzielle Unterstützungen. So bieten die Länder Zuschüsse zu Sofortzahlungen in unterschiedlichen Höhen an. Damit erhalten Selbstständige, Kleinstunternehmen und auch KMU, die Möglichkeit Sofortzahlungen zu beziehen, welche grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden müssen. Entsprechende Maßnahmen und Anträge entnehmen Sie bitte den jeweiligen Webseiten der Landesregierungen. Beispiele:
Hamburg: Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt Zuschüsse für Unternehmen, welche bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigen, bis zu einem Maximalbetrag von 30.000 Euro.
Schl.-Holst.: Auch Schleswig-Holstein bezuschusst die Soforthilfe für Unternehmen. So können auch Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro erhalten.
Entschädigungen für Verdienstausfälle
Arbeitnehmer/innen, Selbstständige und Freiberufler, die in Folge der Corona-Pandemie unter Quarantäne gestellt werden, oder wegen einer eigenen Infektion nicht arbeiten dürfen, erhalten aufgrund des Infektionsschutzgesetzes eine Entschädigung für diesen Verdienstausfall. Gleiches gilt für Eltern, welche wegen Kita- oder Schulschließungen ihre Kinder betreuen müssen und aufgrund dessen nicht arbeiten können. Arbeitgeber, die solche Entschädigungen in Form von Lohnfortzahlungen an ihre Beschäftigten leisten müssen, können sich diese ab dem 27.04.2020 auch online von der jeweiligen Landesbehörde zurückerstatten lassen.
Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf dem eigens hierfür eingerichteten Informationsportal: https://ifsg-online.de/index.html.
Beratungshilfen für KMU
Informationen und Beratungshilfen zu Maßnahmen in der Corona-Krise für KMU und Freiberufler, fördert das Bundeswirtschaftsministerium seit dem 4. April 2020 mit einem Beratungswert von bis zu 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).