Am 18. Dezember 2024 hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) eine Stellungnahme zur Nutzung personenbezogener Daten in der Entwicklung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) veröffentlicht. Diese stellt zentrale datenschutzrechtliche Fragen und soll eine Harmonisierung der Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene erreichen.
Zentrale Themen der EDSA-Stellungnahme
Die Stellungnahme konzentriert sich auf drei wesentliche Themen im Kontext der KI-Entwicklung und -Nutzung:
- Anonymität von KI-Modellen
Eine zentrale Frage ist, ob ein KI-Modell als anonym betrachtet werden kann. Der EDSA betont, dass dies davon abhängt, ob es möglich ist, aus den Modellen oder den zugrunde liegenden Daten auf Personen zu schließen. Wenn personenbezogene Daten aus einem Modell extrahiert werden können, ist es nicht anonym. - Rechtsgrundlage „Berechtigtes Interesse“
Die Stellungnahme untersucht, wie das „berechtigte Interesse“ gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage für die Nutzung von personenbezogenen Daten für KI-Modelle herangezogen werden kann. Ein dreistufiger Test wird vorgeschlagen, um die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung zu prüfen. - Umgang mit unrechtmäßig verarbeiteten Daten
Ein KI-Modell, das mit unrechtmäßig verarbeiteten personenbezogenen Daten entwickelt wurde, könnte rechtlich problematisch sein. Allerdings kann dies durch eine ordnungsgemäße Anonymisierung der Daten vermieden werden.
Bedeutung für die Praxis von Banken und Finanzdienstleistern
Für Banken und Finanzdienstleister bedeutet dies, dass bei der Entwicklung und Nutzung von KI-Modellen besondere Sorgfalt im Hinblick auf den Datenschutz erforderlich ist. Der EDSA liefert wertvolle Hinweise, um sicherzustellen, dass KI-Technologien im Einklang mit der DSGVO eingesetzt werden. Insbesondere die klare Definition von anonymisierten Daten und die Anwendung des dreistufigen Tests für berechtigtes Interesse sind entscheidend.
Ausblick und nächste Schritte
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) hat die Stellungnahme des EDSA begrüßt und fordert weitere gesetzliche Klarstellungen bezüglich der Verarbeitung von Trainingsdaten. In Zukunft werden von der EDSA auch spezifischere Richtlinien, etwa zum Thema Web Scraping, erwartet.
Für detaillierte Informationen zur Stellungnahme des EDSA und den weiteren Entwicklungen können Sie sich auf der Webseite der BfDI informieren: BfDI Pressemitteilung zu KI und EDSA.