Konsultation der 7. MaRisk-Novelle

Hintergrund

ǀ Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 26. September 2022 einen novellierten Entwurf ihres Rundschreibens „Mindestanforderungen an das Risikomanagement“ (MaRisk) zur Konsultation gestellt.

Vorrangiges Ziel der siebten Novellierung der MaRisk ist es, die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) für die Kreditvergabe und Überwachung umzusetzen und Erkenntnisse aus der Prüfungspraxis zu Immobilieneigengeschäften der Institute sowie zu Einzelregelungen im Handelsgeschäft aufzugreifen. Darüber hinaus wurden die Inhalte des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und erhöhte Anforderungen an die Geschäftsmodellanalyse berücksichtigt.

Umsetzungsbedarf

Für die Institute besteht aufgrund der neuen Anforderungen der MaRisk 8.0 insbesondere folgender Umsetzungsbedarf:

  • Berücksichtigung der Sustainable-Finance-Anforderungen (u. a. ESG-Faktoren) in der Kreditpolitik und -strategie, in den Kreditprozessen sowie in den Anlageentscheidungen
  • Umsetzung der spezifischen Anforderungen an technologiebasierte Innovationen im Rahmen der Kreditvergabe und -überwachung
  • deutlich umfangreichere und detailliertere Auswertungen von Kreditnehmerinformationen und -daten
  • Berücksichtigung von Sensitivitätsanalysen, unerwünschten Ereignissen und ESG-Faktoren bei der Kreditvergabe und im Rahmen der laufenden Kreditüberwachung
  • Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren (ESG-Faktoren) bei der Bewertung von Sicherheiten
  • Erfüllung der Anforderungen an eine Dateninfrastruktur zur Verbesserung der Granularität bei der Erfassung von Risikodaten
  • Validierung des Geschäftsmodells vor dem Hintergrund der geänderten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und klimabezogenen Rahmenbedingungen
  • Überprüfung der Einhaltung der Schwellenwerte im Immobilieneigengeschäft und ggf. Umsetzung der erhöhten Anforderungen an die Funktionstrennung und Prozesse
  • Prüfung einer notwendigen Anpassung von Prozessen und Anforderungen im Handelsgeschäft

Handlungsbedarf

  • Überprüfung des Umsetzungsbedarfs in Ihrem Institut, ggf. bereits Aufsetzen eines Projekts zur Umsetzung der Anforderungen