Neues BaFin-Merkblatt zur Verständlichkeit von Wertpapierprospekten


Hintergrund:

Seit dem 21. Juli 2019 gelten die ergänzenden Regelungen zur EU-Prospektverordnung sowie die Anforderungen an die Prospektprüfung gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/980 der Kommission vom 14. März 2019. Sie ergänzen die Verordnung (EU) 2017/1129 hinsichtlich der Aufmachung, des Inhalts, der Prüfung und Billigung eines Prospekts („DelVO“). Daraus folgt ein möglicher Anpassungsbedarf bei Sprache und Struktur von Wertpapierprospekten.


Was sagt die BaFin dazu?

Um die Marktteilnehmer bei der Erstellung verständlicher Wertpapierprospekte zu unterstützen und gleichzeitig ein effizientes Prüfungsverfahren in Bezug auf die Prospektgestaltung zu ermöglichen, hat die BaFin am 10. September 2019 ein Merkblatt zur Verständlichkeit von Wertpapierprospekten veröffentlicht. Darin werden die folgenden, als besonders wesentlich angesehenen Vorgaben aus Artikel 37 DelVO konkretisiert:

  1. Klares und detailliertes Inhaltsverzeichnis
  2. Struktur des Prospekts muss Verständnis des Inhalts ermöglichen
  3. Einfache Sprache
  4. klare Beschreibung der Produktstruktur


Ausblick:

  • Die BaFin unterstreicht, dass sie unter Berücksichtigung der Vorgaben aus Artikel 37 DelVO bei der Prüfung von Wertpapierprospekten keinen „one size fits all“-Ansatz verfolgen wird.
  • Vielmehr wird bei der Bewertung der Verständlichkeit stets der konkrete Einzelfall sowie der jeweilige Gegenstand des Wertpapierprospekts und dessen Struktur im Rahmen einer Gesamtsicht betrachtet.