Am 16. Oktober 2018 ist die dritte Verordnung zur Änderung der Anzeigenverordnung (AnzV) in Kraft getreten. Mit der Änderung wird der von der Europäischen Zentralbank (EZB) entwickelte Fragebogen zur aufsichtlichen Eignungsüberprüfung von Geschäftsleitern und Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen in deutsches Recht integriert.
Der Fragebogen soll sicherstellen, dass im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism – SSM) von allen direkt von der EZB beaufsichtigten Kreditinstituten, Finanzholding-Gesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften einheitliche Mindestinformationen erhoben werden.
Fortan ist dadurch bei der Wahl der Anzeigenformulare der AnzV stets zu berücksichtigen, ob das anzeigende Unternehmen unter Aufsicht der EZB oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) steht.