Cyber-Angriff auf Anbieter von Dienstleistungen der betrieblichen Altersversorgung


Hintergrund

ǀ Laut Meldung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) vom 28. Januar 2022 kam es zu einem Cyber-Angriff auf einen deutschen Anbieter von Dienstleistungen der betrieblichen Altersvorsorge, wodurch insbesondere Gutachten zu Pensionsrückstellungen für Abschlüsse zum 31. Dezember 2021 nicht ausgeliefert werden konnten.

Am 14. Februar 2022 hat das IDW eine Information bezüglich Auswirkungen auf die Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen herausgegeben.


Auswirkungen auf die Aufstellung und Prüfung von Abschlüssen

Die IDW-Fachgremien stellen fest, dass die Auswirkungen sehr unterschiedlich ausfallen können und u. a. davon abhängen, ob zum Zeitpunkt des angestrebten Berichtstermins bereits Ergebnisse eines Gutachters vorliegen, der die grundsätzlichen Auswirkungen des Cyber-Angriffs geprüft hat.

Sofern das Gutachten zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegt, planen einige betroffene Unternehmen, die Bewertung der Pensionsrückstellungen anhand einer Fortschreibung des Vorjahrs-Wertansatzes auf Ebene eines Kollektivs an Versorgungsberechtigten vorzunehmen. Um nachzuweisen, dass eine auf Grundlage der Fortschreibung angesetzte Pensionsrückstellung nicht wesentlich den Rechnungslegungsgrundsätzen widerspricht, wird jedoch die Unterstützung durch einen versicherungsmathematischen Sachverständigen erforderlich sein.

Das IDW stellt in seiner Mitteilung gesondert dar, dass – auch wenn die Ursache einer Prozessstörung nicht aufseiten des geprüften Unternehmens zu suchen ist – weiterhin das Management dafür verantwortlich ist, den Abschluss ohne wesentliche falsche Darstellungen aufzustellen. Dies gilt auch für die Lieferung der notwendigen Aufklärungen und Berechnungen zu den Pensionsrückstellungen an den Abschlussprüfer.


Handlungsbedarf

  • Überprüfung, inwieweit das eigene Unternehmen betroffen ist
  • Ggf. Einbindung versicherungsmathematischer Sachverständiger
  • Falls Unternehmen betroffen: Enge Abstimmung mit dem Abschlussprüfer