Muster-Widerrufsbelehrung NEU

Mit dem „Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts“ wurde auch die in der Anlage 3 zum EGBGB enthaltene Muster-Widerrufsbelehrung ergänzt, um sog. Kaskadenverweise zu vermeiden. Die neue Muster-Widerrufsbelehrung gilt nun für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen über Finanzdienstleistungen, auf die Art. 246b § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB verweist. Dafür wurde in ein neuer […]

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